| Baden in Schleswig-Holstein
2. DIE EG-RICHTLINIE FÜR BADEGEWÄSSER UND DIE BADEGEWÄSSERVERORDNUNG DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
Grundlage für die
Überwachung der Badegewässerqualität ist die "EG-Richtlinie über die
Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006. Sie ist in
Schleswig-Holstein mit der "Landesverordnung über die Qualität und die
Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadgewVO) vom 09. April 2008
in Landesrecht umgesetzt worden.
2.1 Was ist eine Badestelle?
Eine Badestelle ist nach der rechtlichen Definition
der Teil eines fließenden oder stehenden Gewässers, für den ein Betreiber
vorhanden ist, an dem reger Badebetrieb herrscht, der für das Baden typische
Einrichtungen oder Vorkehrungen der Infrastruktur aufweist oder für den mit der
Bademöglichkeit geworben wird. Zu einer Badestelle zählt auch das jeweilige
Ufer oder der Strandabschnitt. Die Badestellen unterliegen in vollem Umfang den
aufwändigen, hohen Standards und Anforderungen der EU und des Landes
Schleswig-Holstein an Badegewässer.
2.2 Welche Faktoren werden nach der Badegewässerverordnung untersucht?
· Mikrobiologische
Faktoren
Bei der Beurteilung der Badegewässerqualität und eines etwaigen
gesundheitlichen Risikos stehen auf jeden Fall die mikrobiologischen
Untersuchungen im Vordergrund. Zur hygienischen gesundheitlichen Bewertung
eines Badegewässers werden Untersuchungen auf zwei große Gruppen von
Darmbakterien durchgeführt: die Escherichia coli (E.coli) und die Intestinalen
Enterokokken (I.E.). Die gemessene Menge dieser so genannten
Indikator-Bakterien lässt Rückschlüsse auf den Verschmutzungsgrad des Gewässers
mit anderen Mikroorganismen fäkaler Herkunft (Bakterien, Viren) zu. Die
Untersuchung der Indikator-Bakterien ist von der EU vorgeschrieben und wird
streng überwacht.
· Physikalische und chemische Faktoren
Nährstoffe und chemische und physikalische Einflüsse auf ein Badegewässer
werden durch die nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen
Gewässerunter- suchungen umfassend erfasst und insbesondere im Rahmen der
Erstellung von Badegewässerprofilen in die Bewertung eines Badegewässer mit
einbezogen.
In nachfolgender Tabelle
sind die derzeit gültigen mikrobiologischen und
physikalisch-chemischen Anforderungen an Badegewässer nach der
Badegewässerverordnung zusammengestellt.
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