Baden in Schleswig-Holstein

2. DIE EG-RICHTLINIE FÜR BADEGEWÄSSER UND DIE BADEGEWÄSSERVERORDNUNG DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN

Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die "EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“ vom 23. März 2006. Sie ist in Schleswig-Holstein mit der "Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadgewVO) vom 09. April 2008 in Landesrecht umgesetzt worden.

2.1 Was ist eine Badestelle?

Eine Badestelle ist nach der rechtlichen Definition der Teil eines fließenden oder stehenden Gewässers, für den ein Betreiber vorhanden ist, an dem reger Badebetrieb herrscht, der für das Baden typische Einrichtungen oder Vorkehrungen der Infrastruktur aufweist oder für den mit der Bademöglichkeit geworben wird. Zu einer Badestelle zählt auch das jeweilige Ufer oder der Strandabschnitt. Die Badestellen unterliegen in vollem Umfang den aufwändigen, hohen Standards und Anforderungen der EU und des Landes Schleswig-Holstein an Badegewässer.

2.2 Welche Faktoren werden nach der Badegewässerverordnung untersucht?

· Mikrobiologische Faktoren
Bei der Beurteilung der Badegewässerqualität und eines etwaigen gesundheitlichen Risikos stehen auf jeden Fall die mikrobiologischen Untersuchungen im Vordergrund. Zur hygienischen gesundheitlichen Bewertung eines Badegewässers werden Untersuchungen auf zwei große Gruppen von Darmbakterien durchgeführt: die Escherichia coli (E.coli) und die Intestinalen Enterokokken (I.E.). Die gemessene Menge dieser so genannten Indikator-Bakterien lässt Rückschlüsse auf den Verschmutzungsgrad des Gewässers mit anderen Mikroorganismen fäkaler Herkunft (Bakterien, Viren) zu. Die Untersuchung der Indikator-Bakterien ist von der EU vorgeschrieben und wird streng überwacht.

· Physikalische und chemische Faktoren
Nährstoffe und chemische und physikalische Einflüsse auf ein Badegewässer werden durch die nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Gewässerunter- suchungen umfassend erfasst und insbesondere im Rahmen der Erstellung von Badegewässerprofilen in die Bewertung eines Badegewässer mit einbezogen.


In nachfolgender Tabelle sind die derzeit gültigen mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Anforderungen an Badegewässer nach der Badegewässerverordnung zusammengestellt.

 
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