| Baden
in Schleswig-Holstein
2.2.1 Kriterien der Badegewässerverordnung Alle Werte in der folgenden Tabelle werden durch die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. An einigen Badestellen wird häufiger beprobt als es die von der Badegewässerrichtlinie vorgeschriebene Mindesthäufigkeit (monatlich) vorsieht. Die Bewertung der
Badegewässerqualität nach der neuen EG-Badegewässerrichtlinie bezieht sich auf
einen Zeitraum von vier Jahren, also auf vier Badesaisons. Die
EG-Badegewässerrichtlinie enthält neue Grenzwerte, die auf diesen Zeitraum
bezogen sind und mit einem bestimmten statistischen Rechenverfahren aus den in
den vier Jahren gezogenen Proben berechnet werden. Die neuen Grenzwerte treten
aber erst 2011 in Kraft. Bis dahin gelten die Grenzwerte der nachfolgenden
Tabelle. Aus
Gründen des Gesundheitsschutzes hat die Badewasserkommission beim
Umweltbundesamt sog. „Maßnahmewerte“ empfohlen. Der Maßnahmewert für die E.coli
liegt etwas niedriger als der Grenzwert der alten Richtlinie, ist also strenger
als der bisherige Grenzwert. Bei Überschreitung der Maßnahmewerte trifft die
jeweilige Gesundheitsbehörde die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer
Gesundheitsgefährdung:
Neben den mikrobiologischen
Parametern sind von den Gesundheitsbehörden regelmäßige Sichtkontrollen auf teerhaltige
Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle durchzuführen. Die
Überwachung erstreckt sich zudem auf das Vorkommen von Blaualgen und Makroalgen.
Hierauf sind im Bedarfsfall gezielte Untersuchungen durchzuführen, um das
Potential einer möglichen Gesund- heitsgefährdung zu bestimmen. Als Besonderheit
des Landes Schleswig-Holstein können die Gesundheitsbehörden Überwachung und
Untersuchung auch auf alle sonstigen Organismen und Stoffe ausdehnen, die eine
Gefährdung der Gesundheit besorgen lassen.
Alle Werte in der folgenden Tabelle werden durch die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Wenn Auffälligkeiten oder ein Gefährdungspotential festgestellt werden, wird eine Überprüfung der Einflussfaktoren vorgenommen. |
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